Ehe- und Familienrecht

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  • Breitenecker
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Der Gang vor das Familiengericht ist kein leichter, zumal dieser für alle Beteiligten, insbesondere für die Kinder, eine große Belastung darstellt. Ist er trotzdem notwendig, unterstützen und beraten wir Sie gerne mit unserer Expertise sowie der notwendigen Sensibilität in allen Bereichen des Familien- und Partnerschaftsrechts: Sowohl bei Fragen zu den rechtlichen Folgen einer Eheschließung bzw. eingetragenen Partnerschaft, Scheidungen, Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren, Patchwork-Konstellationen sowie spezifischen familien- bzw. partnerschaftlichen Fragen von LGBTQI+ Personen.

Immer mehr Menschen verzichten auf die Eheschließung, stehen bei einer Trennung aber vor ähnlichen Problemen wie im Fall einer Scheidung. Die damit verbundenen Herausforderungen lösen im einen wie im anderen Fall nicht selten ein gewisses Ohnmachtsgefühl aus, oftmals aufgrund psychischen Drucks durch ehemalige Partner*innen, das durch eine verlässliche umsetzungsstarke Rechtsvertretung abgefedert werden kann. Mit unserer Expertise und unserem unermüdlichen Engagement setzen wir uns für Sie ein und verhelfen Ihrem Anliegen zum Durchbruch.

Um solche Probleme insbesondere für unverheiratete Paare zu vermeiden, lohnen sich vorausschauende Verträge (Ehevertrag oder Vertrag zwischen Lebensgefährten). Gerne unterstützen wir Sie auch bei der Errichtung Ihres Testaments, einer Obsorgevereinbarung und sonstigen für Sie als Paar auftretenden, rechtlichen Herausforderungen, wie etwa der gemeinsamen Anschaffung einer Immobilie.

Juristische Prozess­begleitung

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Als Betroffene einer Straftat haben Sie umfangreiche Opferrechte, die es im Rahmen eines Strafprozesses zu wahren gilt. Wir sind darauf spezialisiert, Ihnen eine starke Stimme in Rahmen des oftmals belastenden Strafprozesses zu geben und stehen Ihnen zur Seite, damit Sie Ihre Rechte im Strafprozess durchsetzen können. In Zusammenhang mit unserer Tätigkeit als juristische Prozessbegleitung stehen wir in Kooperation mit diversen Opferschutzeinrichtungen, die Betroffenen Unterstützung jeglicher Art, insbesondere die notwendige psychosoziale Unterstützung, zur Verfügung stellen.

Sollten Sie Opfer einer Straftat geworden sein, können Sie sich an 365 Tagen im Jahr an eine der Opferschutzeinrichtung wenden, zu diesen zählen etwa: Gewaltschutzzentren der einzelnen Bundesländer, Frauen- und Familienberatungsstelle TAMAR, Verbrechensopferhilfe Weisser Ring, die Möwe – Kinderschutzzentrum – Wien, Frauenberatung bei sexueller Gewalt, Beratungsstelle für Frauen uvm.

Miet- und Wohnrecht

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Als erfahrene Rechtsanwältin bieten Mag.a  Breitenecker und ihr Team Ihnen eine umfassende Beratung und Unterstützung in sämtlichen Belangen des Miet- und Wohnrechts. Unsere Leistungen umfassen die Überprüfung und Erstellung von Bestand- und Wohnungseigentumsverträgen, detaillierte Beratung zu Fragen des Wohnungseigentumsrechts, Mietrechtsgesetzes und Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes sowie die Rechtsvertretung in außergerichtlichen und gerichtlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit miet- und wohnrechtlichen Themen. Unser Ziel ist es, Sie kompetent zu beraten und Ihre Interessen effektiv und erfolgreich zu vertreten.

Immobilien­recht

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Sie können auf unsere langjährige Erfahrung im Bereich des Immobilienrechts vertrauen. Unsere Expertise erstreckt sich insbesondere auf den An- und Verkauf von Liegenschaften, die Erstellung und Überprüfung von Verträgen, die Durchführung von Treuhandgeschäften sowie die entsprechende steuerliche und grundbücherliche Abwicklung. Wir bieten Ihnen eine professionelle Umsetzung Ihrer Anliegen unter Einhaltung der höchsten Standards.

Allgemeines Zivilrecht

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Zu unseren Stärken zählt unsere Vertretung sowohl im außergerichtlichen als auch gerichtlichen Verfahren im Bereich des allgemeinen Zivilrechts. Unsere Schwerpunkte liegen insbesondere im Vertragsrecht, Schadenersatz – und Bereicherungsrecht sowie Gewährleistungsrecht. Oberste Priorität hat eine professionelle und kompetente Umsetzung Ihrer Anliegen und die Erarbeitung einer guten und nachhaltigen Lösung für Ihr Rechtsproblem.

Erbrecht

  • Kolbitsch

Die Vertretung in erbrechtlichen Verfahren übernehmen wir gerne folgende Tätigkeiten:

  • Errichtung von Testamenten
  • Errichtung eines Erbvertrages
  • Errichtung von Schenkungsverträgen auf den Todesfall
  • Errichtung von Erb- und Pflichtteilsverzichten
  • Beratung von Erben, Pflichtteilsberechtigten und Vermächtnisnehmern
  • Testamentsanfechtungen
  • Beratung und Vertretung in Verlassenschaftsverfahren und Erbschaftsprozessen vor Gericht
  • Durchführung von Ausfolgungsverfahren

Bei einem Ausfolgungsverfahren wird ein ausländisches (nicht-österreichisches) Nachlasszeugnis durch Gerichtsbeschluss auch für das Gebiet Österreich anerkannt. Diese Option besteht dann, wenn der Verstorbene in Österreich bewegliches Vermögen besaß, zum Beispiel ein Bankkonto oder Aktiendepot bei einer österreichischen Bank. Wir begleiten regelmäßig Nachlassabwicklungen von MandantInnen in allen Teilen der Welt.

Mediation

  • Breitenecker

Durch die Mediation können in verschiedenen Bereichen (z. B. familiäre Auseinandersetzungen oder Nachbarschaftsstreitigkeiten) in außergerichtlichen, strukturierten Verfahren Lösungen mit Unterstützung einer neutralen Person zwischen den Parteien gefunden werden. Das primäre Ziel der Mediation besteht darin, rechtlich bindende Lösungen zu erzielen, die von den betroffenen Parteien gemeinsam und freiwillig erarbeitet werden. Mag. a  Breitenecker unterstützt Sie gerne bei Ihrem Anliegen.